Marke, Patent oder Geschmacksmuster?

Da wir als Fullservice Werbeagentur oft auch zu Themen außerhalb des Marketings, bzw. auch zu Rechtlichem befragt werden, liegt es uns am Herzen auch zu diesen Anliegen eine ordentliche Auskunft geben zu können. Über die IHK, die Wirtschaftsförderung Bodensee oder durch Partnerschaften mit den Rechtsanwälten von erecht24 bilden wir uns auch in vielen anderen Themen weiter, welche in erster Linie nichts mit Marketing zu tun haben. Rein rechtlich dürfen wir keine rechtliche Beratung anbieten, aber unsere Meinung und Erfahrungen geben wir natürlich immer auch gerne an unsere Kunden weiter.

In diesem Blog-Beitrag erläutern wir den Unterschied zwischen Patentanmeldung, Markenanmeldung, Designeintragung bzw. Geschmacksmuster und helfen so bei der Überlegung welche Form bei ihrem Projekt Sinn macht.

Marke:

Eine Marke oder ein Markenzeichen wurde mit der Markenrechtsreform 1995 offiziell in Deutschland eingeführt. Sie ist ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine Marke kann auch ein ganzes Unternehmen oder das Leistungsangebot eines ganzen geographischen Orts (Land, Region, Stadt) eindeutig kennzeichnen und von Konkurrenten abzugrenzen. (Quelle: Wikipedia)

AB3: Unterschieden wird in Wortmarke (nur Text), Bildmarke (nur Bild) und Wort-Bildmarke (Text und Bild). Oft werden daher mehrere Versionen angemeldet. Die Marke kann zu jederzeit angemeldet werden, egal wie lange das Produkte oder die Firma am Markt ist. Im Streitfall zählt der Zeitpunkt der Anmeldung.

Kosten: Eine Markenanmelung am Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kostet 300,- €, diese ist damit für Deutschland in drei Klassen geschützt und gilt für 10 Jahre. Anschließend kann beliebig verlängert werden. Soll die Marke auch in Europa oder Weltweit geschützt werden, muss dies bei den jeweiligen Markenämtern gesondert angemeldet werden. Die Preise dafür sind über den Gebührenrechner, welchen wir unten aufgeführt haben, sehr gut zu kalkulieren. Ist eine Marke eingetragen, müssen Verletzungen selbst angezeigt werden, eine Prüfung durch das Amt findet nicht statt. Eine eigene Recherche vorab ist daher immer sinnvoll und ratsam.

Mehr Informationen: www.tmdn.org/tmview/welcome

Gebührenrechner: www.tmdb.eu/de/gebuehrenrechner/dpma_euipo/

 

Design oder Geschmacksmuster:

Ein Design oder Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber für bestimmte Waren ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform (Gestalt, Farbe, Form) verleiht. Die Begriffe Design oder Geschmacksmuster sind nur verschiedene Bezeichnungen für ein und dieselbe Schutzrechtsart. Nachfolgend wird der modernere und weiter verbreitete Begriff Design verwendet. (Quelle: Wikipedia)

AB3: Zum Beispiel hat Porsche das Design des 911ers im Jahr 1996 eintragen lassen, somit können keinerlei Produkte auf den Markt gebracht werden, ohne vorab eine Freigabe von Porsche dafür zu erhalten. Auch Produkte aus völlig anderen Branchen, wie ein Radiergummi in 911er-Form oder Trinkflachen etc…

Kosten: Die elektronische Einzelanmeldung kostet 60,- €, eine elektronische Sammelanmeldung mit 15 Designs gibt es schon für 90,- €, jeweils für eine Dauer von 5 Jahren.

Mehr Informationen: www.dpma.de/service/gebuehren/designs/index.html

 

Patent:

Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen. Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt; in Deutschland gemäß § 16 Patentgesetz für 20 Jahre. (Quelle: Wikipedia)

AB3: Mit einem Patent, schütze ich eine Erfindung. Die Erfindung muss neu sein und darf noch nirgendwo kommuniziert worden sein. Eine umfangreiche Prüfung wird anhand einiger Unterlagen (Geschäftsidee, Schutzumfang, Zeichnungen, Erfinderbenennung, etc.) vom Patentamt durchgeführt.

Kosten: Die Anmeldegebühr für ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt beträgt 40 €. In diesem Antrag sind zehn Patentansprüche inklusive – jeder weitere kostet 20 € extra. Außerdem kommen ca. 450 € Prüfungsgebühr hinzu. Die Laufzeit beträgt in der Regel 20 Jahre.

Mehr Informationen: www.fuer-gruender.de/wissen/geschaeftsidee-finden/geschaeftsidee-pruefen/schutzrechte/patent-anmelden/ (bearbeitet) 

Servus ✌️
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