Die neuen WhatsApp Nutzungsbedingungen – Wir klären auf, was Sie jetzt wissen sollten!

Zuletzt sorgte der weltweit meistgenutzte Messenger WhatsApp für eine Menge Aufruhr bei seinen Nutzern in zahlreichen Foren und in den sozialen Medien. Grund hierfür war eine neue Richtlinie, die es WhatsApp ermöglicht Nutzerdaten mit Facebook zu teilen. Was möchte WhatsApp damit bezwecken und welche Daten werden wirklich an Facebook geschickt? AB3 klärt auf!

Die Änderungen der WhatsApp Nutzungsbedingungen stießen auf heftige Kritik. Nicht ohne Grund, denn wer den neuen Bedingungen bis zum 08.02.2021 nicht zustimmt, kann die App nicht mehr wie gewohnt nutzen und hat nur eine eingeschränkte Nutzererfahrung. Demnach bleibt einem in diesem Fall fast nur die Suche nach einer Alternative. Viele taten dies bereits im Vorfeld und wechselten zu Messengern wie z.B. Signal oder Telegram. Aus diesem Grund findet man diese Apps seither in den Top-Charts der Downloads.


Ist der Aufschrei gerechtfertigt?

Vor ca. einer Woche meldete sich WhatsApp zu Wort und dementierte die Kritik. Auf dem Twitter Kanal wurde eine Grafik veröffentlicht, in der es heißt, dass WhatsApp weder auf private Nachrichten noch auf den geteilten Standort zugreifen kann. Ebenso bliebe die Kontaktliste verborgen und würde demnach nicht an Facebook übermittelt werden.

Zudem verlängerte WhatsApp die Frist für die Bestätigung der Nutzungsbedingungen auf den 15.05.2021.

Welche Daten werden aber tatsächlich weitergegeben?

Die neuen Änderungen würden nur für die Business Kommunikation gelten, welche alle Business WhatsApp Konten betrifft. Die personenbezogenen Daten, die in diesem Fall an Facebook weitergeleitet werden, sind dennoch relativ umfangreich.

So sollen z.B.:

  • Telefonnummer
  • Geräte-ID
  • Standort
  • Transaktionsdaten
  • Produktinteraktionsdaten
  • Benutzerkennung

geteilt werden. Bisher ist unklar wofür die Daten verwendet werden sollen. Man kann trotzdem davon ausgehen, dass Sie für Werbezwecke eingesetzt werden könnten.

Zumindest ist dies nur außerhalb der EU möglich. Denn laut Facebook gelten die neuen Bestimmungen nur für Nutzer außerhalb der europäischen Union, da diese ansonsten gegen die 2018 eingeführte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen würden.  

Ein Großteil der Kritik ist demnach, wie es scheint unbegründet, dennoch lohnt es trotz der riesigen Nutzerzahl von zwei Milliarden Menschen weltweit über Alternativen nachzudenken, um der mächtigen Datenkrake zu entfliehen

Servus ✌️
Wie können wir dir helfen?

Als Fullservice Werbeagentur am Bodensee sind wir die Alleskönner unter den Werbeagenturen und betreuen dich ganzheitlich und langfristig in allen Marketingdisziplinen – online & offline.

Alle Leistungen
WhatsApp