Greenwashing-Gesetz 2026: So kommuniziert du deine Nachhaltigkeit richtig

Viele Unternehmen stehen aktuell vor einer großen Unsicherheit: Auf Verpackungen, Broschüren und Websites wimmelt es von Begriffen wie „klimaneutral“, „öko“ oder „nachhaltig“. Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) in deutsches Recht zum 27. September 2026 wächst die Angst, abgemahnt zu werden, sobald man das Thema Nachhaltigkeit überhaupt noch kommuniziert. Wir ordnen das Thema für dich ein!

Der Begriff „nachhaltig“: Was geht, was fliegt raus? 

Die gute Nachricht vorweg: Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“ oder „umweltschonend“ sind auch weiterhin auf deiner Website und in Werbemitteln erlaubt und keineswegs verboten. Die wichtigste Regel ab September 2026 heißt schlicht: Belegbarkeit statt PR-Sprech. Wer grün kommunizieren will, tauscht pauschale Floskeln gegen konkrete Fakten und prüfbare Belege aus.

So übersetzt du typische Abmahnfallen in sichere und glaubwürdige Botschaften:

Pauschale Umweltbegriffe auf der Website

❌ Vorher: „Wir bieten nachhaltige Produkte und grüne Lösungen für Ihre Zukunft.“
✅ Nachher : „Unsere Produkte werden zu 100 % aus regionalem Holz gefertigt und sparen im Vergleich zu Standardverfahren 30 % Energie in der Produktion.“

Klimaneutralität durch Kompensation

❌ Vorher: „Unser Produkt ist 100 % CO₂-neutral!“ (wenn dies nur durch den Zukauf externer Zertifikate oder Aufforstungsprojekte entsteht)
✅ Nachher: „Wir berechnen den CO₂-Fußabdruck unserer Fertigung kontinuierlich und unterstützen pro verkauftem Artikel ein regionales Aufforstungsprojekt mit 2 Euro.“

Nachhaltige Teilbereiche als Gesamtleistung verkaufen (Cherry-Picking)

❌ Vorher : „Unser umweltfreundliches Produkt für dein Zuhause.“ (wenn lediglich die Umverpackung recycelbar ist)
✅ Nachher: „Die Verpackung dieses Produkts besteht zu 100 % aus recyceltem Karton.“

Zukunftsversprechen und Roadmaps

❌ Vorher: „Bis 2030 wird unser gesamtes Unternehmen vollkommen nachhaltig.“ (ohne Nachweis)
✅ Nachher: „Unser Ziel: 50 % weniger CO₂-Emissionen bis 2028. Unseren extern geprüften Maßnahmenplan und den jährlichen Zwischenstand findest du in unserem Nachhaltigkeitsbericht.“

Grafiken und Gütesiegel

❌ Vorher: Selbst gebastelte grüne Siegel mit selbst erfundenen Titeln.
✅ Nachher: Einbindung offiziell anerkannter Prüfsiegel (wie Der Blaue Engel oder das EU Ecolabel) oder sachliche Auflistung konkreter Zertifizierungen (z. B. ISO 14001).

Warum das Gesetz eine Chance für deine Kommunikation ist

Wer bisher schon seine Hausaufgaben gemacht hat – sei es durch regionale Lieferketten, langlebige Produkte oder energieeffiziente Fertigung – profitiert von den neuen Regeln. Der Markt wird von typischen Nachhaltigkeitsfloskeln bereinigt. Verbraucher und B2B-Kunden gewinnen wieder Vertrauen, weil grüne Versprechen endlich nachprüfbar sind. Wer seine Maßnahmen sauber belegen und auf den Punkt formulieren kann, hebt sich vom Mitbewerber ab und aus einer Haltung wird wieder ein echter Wettbewerbsvorteil.

Glaubwürdige Kommunikation mit AB3 Green

Bei AB3 Green werfen wir gemeinsam mit dir einen ehrlichen Blick auf deine bestehende Kommunikation und deine Website. Wir prüfen deine Umweltaussagen, formulieren schwammige Texthüllen in klare Botschaften und sorgen dafür, dass deine grüne Haltung als echter Markenwert überzeugt. Klingt gut? 

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Text auf dunklem Hintergrund: Greenwashing-Gesetz 2026.