KI-Kennzeichnungspflicht: Muss jetzt überall KI draufstehen?

Der Blogartikel wurde mit KI vorbereitet, das Social-Media-Motiv stammt aus einem Bildgenerator und auf der Website beantwortet ein Chatbot erste Fragen. Muss jetzt überall „KI-generiert“ stehen?

Nein. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts. Eine pauschale Kennzeichnung für jeden Text, jedes Bild und jede Caption gibt es aber nicht. Entscheidend sind Art, Zweck und Wirkung des Inhalts sowie die Frage, wer ihn wirklich geprüft hat.

Welche KI-Inhalte brauchen wirklich einen sichtbaren Hinweis?

Eine überarbeitete Produktbeschreibung, ein geprüfter Blogartikel oder eine offensichtlich künstliche Illustration sind anders einzuordnen als ein täuschend echtes Bild eines angeblich realen Ereignisses.

Unternehmen, die ein bestehendes KI-Tool nutzen, sind meist Anwender, im EU AI Act auch „Deployer“ genannt. Anbieterpflichten betreffen vor allem diejenigen, die ein KI-System entwickeln oder unter eigenem Namen auf den Markt bringen.

Nicht das Tool entscheidet, sondern der konkrete Einsatz.

Welche Regeln gelten seit dem 2. August 2026?

Für Unternehmen werden die Transparenzpflichten vor allem relevant, wenn Menschen direkt mit einer KI kommunizieren, realistisch wirkende Inhalte für echt gehalten werden können oder Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne ausreichende menschliche Prüfung veröffentlicht werden.

Daneben gibt es technische Pflichten, die vor allem Anbieter generativer KI-Systeme betreffen. Eine allgemeine Pflicht, unter jeden KI-Inhalt einen Hinweis zu setzen, gibt es nicht.

Müssen KI-Texte und Blogartikel gekennzeichnet werden?

Ein Text muss nicht allein deshalb gekennzeichnet werden, weil KI bei Recherche, Gliederung oder Formulierung unterstützt hat.

Besonders relevant wird die Transparenzpflicht bei Texten, die veröffentlicht werden, die Öffentlichkeit informieren sollen und ein Thema von öffentlichem Interesse behandeln. Dazu können Gesundheit, Politik, Umwelt, Verbraucherschutz oder relevante wirtschaftliche Entwicklungen gehören.

Hier zählt die tatsächliche redaktionelle Prüfung. Ein Rechtschreibcheck, kurzes Überfliegen oder formales Abhaken genügen nicht. Die prüfende Person braucht fachliche Kenntnisse zum Thema und muss Fakten, Quellen und Zusammenhänge inhaltlich bewerten können. Sie muss Aussagen ändern, zurückweisen oder freigeben dürfen. Außerdem muss klar sein, welche Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung übernimmt.

KI kann den Entwurf liefern. Verantwortung lässt sich nicht automatisch mitproduzieren.

Wurde ein Beitrag substanziell geprüft, redaktionell bearbeitet und verantwortlich freigegeben, kann eine zusätzliche Kennzeichnung entfallen. Das ist keine pauschale Garantie. Entscheidend bleiben der konkrete Inhalt und der tatsächliche Prüfprozess.

Was gilt für KI-generierte Bilder und Videos?

Auch ein KI-Bild braucht nicht automatisch einen sichtbaren Hinweis. Eine offensichtlich künstliche Illustration ist anders einzuordnen als ein Motiv, das wie eine echte Aufnahme wirkt.

Kritisch wird es, wenn bestehende oder plausibel reale Personen, Orte, Objekte oder Ereignisse täuschend authentisch dargestellt oder verändert werden. Solche Inhalte können als Deepfakes gelten. Ein erfundenes Teamfoto von einer Feier, die nie stattgefunden hat, ist deshalb heikler als ein klar illustratives Keyvisual.

Echt wirken ist nicht dasselbe wie echt sein.

Ist eine sichtbare Offenlegung erforderlich, muss sie bereits beim ersten Kontakt mit dem Inhalt klar wahrnehmbar sein. Eine nur technisch eingebettete Markierung reicht dafür nicht aus.

Was müssen Unternehmen bei Chatbots beachten?

Die Pflicht, eine direkte Interaktion mit einem KI-System transparent zu machen, richtet sich vor allem an den Anbieter. Unternehmen, die einen externen Chatbot einbinden, sollten prüfen, ob der Anbieter diese Information tatsächlich korrekt umsetzt und Nutzerinnen und Nutzer beim ersten Kontakt klar erkennen, dass keine reale Person antwortet.

Der Hinweis muss zu Beginn der ersten Interaktion klar und verständlich erkennbar sein. Ein Chatbot sollte nicht so auftreten, als tippe die Kollegin aus dem Kundenservice persönlich zurück.

Anbieter generativer Systeme müssen bestimmte KI-Inhalte technisch und maschinenlesbar markieren. Diese technische Markierung ist nicht dasselbe wie ein sichtbarer Hinweis für Nutzerinnen und Nutzer.

Bei Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung greifen zusätzlich Datenschutzvorgaben, da personenbezogene und je nach Einsatz besonders geschützte biometrische Daten betroffen sein können.

Wie aus KI-Einsatz klare Verantwortung wird

Die Lösung ist nicht, vorsichtshalber unter jeden Inhalt „KI-generiert“ zu schreiben. Ein Label ersetzt keinen klaren Prozess.

Hilfreicher ist der Dreischritt: erfassen, prüfen, freigeben. Welche Tools werden genutzt? Welche Inhalte entstehen damit? Wer prüft Fakten, Quellen und Bildaussagen? Wer entscheidet über Hinweise und die finale Freigabe?

Mit AB3 Systems entwickeln wir KI-Leitlinien, Zuständigkeiten und praktikable Freigabeprozesse. Die AB3 Academy bringt das notwendige Wissen ins Team. Redaktionell unterstützen wir bei Quellen, Markenstimme und Bildwirkung. Bei rechtlich unklaren Einzelfällen ist ergänzend juristischer Rat sinnvoll.

KI kann die Ideenfindung beschleunigen und Content vorbereiten. Glaubwürdig bleibt ihr Einsatz dort, wo Menschen prüfen, einordnen und Verantwortung übernehmen.

Du möchtest klare Spielregeln für KI-Texte, Bilder und Chatbots schaffen? Dann schauen wir gemeinsam darauf, wo Transparenz nötig ist und welche Abläufe dazu passen.

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