Mailchimp und die DSGVO

Am 16. Juli 2021 hat der Europäische Gerichtshof das umstrittene Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ für ungültig erklärt. Dabei handelte es sich um die Vereinbarung für den Datenaustausch zwischen Europa und den USA. Es sollte garantieren, dass die Daten auf Mailchimp-Servern so sicher sind wie in der EU.

Was bedeutet das Urteil zu "Privacy Shield"?

Mit dem Urteil des europäischen Gerichtshofes können Nutzer von Mailchimp nicht mehr sicher sein, dass ihre Verwendung DSGVO-konform ist, z.B. weil die Informationen über europäische Verbraucher auf US-Servern nicht vor dem Zugriff dortiger Behörden und Geheimdienste geschützt sind. Außerdem können Europäer keine Klage einreichen, falls sie eine missbräuchliche Verarbeitung persönlicher Informationen vermuteten. Auch die bayrische Datenschutzbehörde untersagt mittlerweile die Nutzung von Mailchimp. Weitere Behörden in anderen Bundesländern könnten dieser Praxis folgen. 

Welche alternativen E-Mail-Anbieter zu Mailchimp gibt es? 

Wir empfehlen Ihnen einen Wechsel zu einem deutschen Newsletter-Anbieter, wie z.B. SendinblueRapidmail oder GetReponse. Allein mit der Auswahl des Anbieters handeln Sie jedoch noch nicht DSGVO-konform. Wie bei vielen Themen steckt der Teufe im Detail. Achten Sie bei der Umsetzung auf den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung und das Double-Opt-In-Verfahren für die Newsletter-Anmeldung, das zwingend eingehalten werden muss. 

 

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